Das Wort zum Sonntag: Rechtsstaatlichkeit

Rechtsstaatlichkeit beschreibt, dass staatliche Gewalt an Recht gebunden ist und dadurch Freiheitsrechte des Einzelnen gewährt. Der Rechtsstaat versucht, die geltende Rechtsordnung mit verhältnismässigen Mitteln durchzusetzen.

Verbrecher, die andere Menschen an Leib und Leben schädigen oder ihnen materiellen Schaden zufügen, sollen durch Strafen und die Tatsache der hohen Aufklärungsquote abgeschreckt, Als letzte Möglichkeit im Falle von nicht korrigierbarer Gemeingefährlichkeit – lebenslänglich verwahrt werden.

Umgekehrt ist jeder verdächtigen Person ein faires Gerichtsverfahren zu gewähren. Die Polizei darf keine übermässige Gewalt bei der Verfolgung und Verhaftung anwenden. Ein weiterer wesentlicher rechtsstaatlicher Grundsatz ist die Gleichbehandlung: Vor dem Gesetz sind alle Personen gleich – unabhängig davon, aus welcher Familie sie stammen, wie viel Geld sie besitzen oder wie berühmt / populär sie sind.

Darüber was übermässige Gewalt ist und wann sie anzuwenden ist, gehen die Meinungen weit auseinander. Im schlimmsten Fall bedeutet es einen Rückfall zum Recht des Stärkeren. Darum lieber die bestehende Staatsordnung als eine Andere, weil wir immerhin darüber reden können.