Als Agoraphobie (griechisch ἀγορά agorá = Marktplatz und φόβος phóbos = Furcht‘ bezeichnet man ein starkes Unwohlsein an bestimmten Orten, die aus diesem Grunde gemieden werden.
Diese Krankheit gemäss DMV-IV als 300.21 und 300.22 klassifiziert, kann in schweren Fällen dazu führen, dass man die eigene Wohnung nicht mehr verlassen will. Normalerweise betrifft eine Agoraphobie die Furcht vor weiten Plätze (z. B. Marktplätze) oder vor weiten Reisen allein. Der Unterschied in der Klassifizierung definiert sich über das Vorhandensein von Panik-Attacken (300.22) oder nicht (300.21).
Die meist genutzte Behandlung der Agoraphobie ist die Konfrontationstherapie. Wer also mal gerne einige Reisen machen möchte, der sollte sich Gedanken über dieses Krankheitsbild machen. In der heutigen Zeit kann man wahrscheinlich sogar soweit gehen, die eigene Wohnung nicht mehr verlassen zu müssen, wenn man nicht will. Das wäre dann auch Krank, aber ein anderes Bild.
Also Euch viel Spass mit Eurer Sonntags-Agoraphobie oder der Lust am Reisen.