Das Wort zum Sonntag: Kasuistik

Kasuistik (vom Lateinischen casus: „Fall“) beschreibt ein auf Einzelfällen basierte Morallehre und dem dafür richtigen Verhalten. Sie beschreibt aber auch eine Rechtsform, welche durch Einzelurteile von Richtern geprägt ist.

Nach Duden bedeutet die Kasuistik auch die Haarspalterei oder die Wortverdreherei und beschreibt auch spitzfindige Argumentation. Gefunden habe ich den Begriff auf einer Folie der Ausbildung über die Krankenversicherung, darum passt die Beschreibung des Duden sicher sehr gut.

Kasuistik ist eine Rechtsordnung, in der sich die aktuelle Rechtslage nicht nur auf abstrakten Gesetzen und Verordnungen basiert sondern nach früheren Gerichtsentscheidungen. Kasuistik ist von Richterrecht geprägt und nicht von Gesetzesrecht. Bestes Beispiel dafür ist die USA, alles wird im Einzelfall entschieden und es macht nur Spass, was noch nicht entschieden wurde.

Ausgangspunkt ist der Einzelfall („casus“), der sich verallgemeinert in der Rechtsnorm wiederfindet. Das Wort „casus“ stammt aus dem römischen Recht, das eine Vielzahl von Einzelfällen verdichtete und zu allgemeinen Regeln erhob.

Übrigens lässt sich so auch allerhand Blödsinn beweisen, weil es ja schon immer so war.