Unter Business Judgement Rule (deutsch Geschäftsentscheidungsregel) versteht man international ein Rechtsprinzip, das die Verantwortlichen in Unternehmen vor einer weit gefassten persönlichen Haftung für die Folgen ihrer Entscheidungen schützt, sofern diese sorgfältig vorbereitet wurden und an den Interessen des Unternehmens ausgerichtet waren.
Worum geht es dabei? Es geht darum, dass die geschäftsführenden Organe eines Unternehmens im Nachgang zu ihren Entscheiden nicht unbegrenzt haftbar gemacht werden können. Vor allem nicht von einem Gericht.
“Danach ist man meistens klüger”, diese Binsenweisheit kennen wir alle. Und auch unsere Neigung zum “Monday Morning Coach“. Auch als “Projektbgeleitende” ist es danach viel einfacher zu sagen, wo es schief gegangen ist. Besonders spannend ist die Aufgabe auch für einen “Reichsbedenkenträger” der weiss es ja eh immer. Und wenn nichts hilft, das hilft immer.
Wir haben im letzten Jahr bei uns die Regel abgemacht, dass wir lieber etwas diskutieren und entscheiden, statt es vor uns her zu schieben, weil wir nicht wissen, was die Konsequenzen sind. Weiter haben wir abgemacht, dass wir es uns dann nicht vorhalten, wenn wir es allenfalls besser wissen,weil wir eine Erfahrung reicher sind. Mit dieser einfachen Regel kommen wir zu guten, sorgfältig vorbereiteten Entscheiden. Und wir leben besser, seit der Druck des “Falsch-machens” weg ist. Vor allem bei Themen, wo wir noch nicht genügend Erfahrung haben.
Wenn also jemand in einem VR ist, dann sollte er in der Schweiz mindestens wissen, dass er immer für die korrekte Geschäftsführung verantwortlich bleibt. Und das in der Schweiz die Haftung des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung für Geschäftsentscheide in Art. 754 Abs. 1 des Obligationenrechts geregelt ist. Das Bundesgericht hat in zwei Leiturteilen vom 18. Juni 2012 und 20. November 2012 Kriterien für ein Business Judgement Rule definiert. Wer also Rat braucht, weiss jetzt wo suchen.
Und wer noch mehr darüber wissen will, klickt hier.