Das Wort zum Sonntag: DSGVO

Die DSVGO (Datenschutz-Grundverordnung) korrekt: Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) beschreibt die neuen Anforderungen an die Datenverarbeitung.

Das Gesetz im Überblick findest du hier. Auf Englisch heisst diese Verordnung übrigens General Data Protection Regulation (GDPR). Sie enthält die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr  gewährleistet werden. Gegenüber dem Vorgänger ist ein Hauptziel die Stärkung der Privatsphäre und mehr Kontrolle über persönliche Daten. Betroffen ist jedes Unternehmen und jeder Mann oder Frau, welche in irgendeiner Form Datenverarbeitung betreibt – und sei es bloss ein Kontaktformular auf der Homepage. Unter dem Titel Marktortprinzip stellt das europäische Datenschutzrecht sicher, dass es auch für ausser-europäische Webseiten gilt, soweit diese ihre Informationen, Waren oder Dienstleistungen im europäischen Markt anbieten.

Hier die Infos der EU, was das bedeutet. Was es für diesen Blog bedeutet:

Die Datenschutzerklärung füllt jetzt 10 A4-Seiten und hat 3570 Worte. Sie ist ziemlich sicher allumfassend, aber sie wird mein Verhalten im Zusammenhang mit Daten nicht ändern. Im Impressum sollten jetzt auch die Wünsche des Telemedien-Gesetzes richtig abgebildet sein. Und die Cookie Geschichte kann nie schaden. Ich wünsche auf jeden Fall weiterhin viel Spass beim Lesen, jetzt mit umgesetzter DSGVO.