Das Wort zum Sonntag: Eignerstrategie

Die Eignerstrategie beschreibt die übergeordneten Ziele und Interessen von Eigentümern. Diese geben damit dem Verwaltungsrat eine klare Richtung vor.

Dies ist vor allem bei Unternehmen welche im Besitz der öffentlichen Hand sind, bei Familienunternehmen und bei Unternehmen mit Teilhabern wichtig, die auch gleich den Verwaltungsrat stellen. Diese Strategie ist ein wichtiges Element der Corporate Governance.

In der Eignerstrategie werden Leitplanken für die Unternehmensstrategie festgehalten. Diese wird dann normalerweise vom VR und der GL erarbeitet. Im Privatrecht ist die Eignerstrategie nicht vorgesehen, sie darf auch nicht OR716a tangieren, wo die unentziehbaren Aufgaben des VR geregelt werden. Sie kann in den Statuten vorgegeben werden.

Wichtigste Punkte einer Eignerstrategie können sein:

  • Unternehmerische Ziele
  • Wirtschaftliche Ziele
  • Soziale Ziele
  • Politische Ziele

Weiter können darin Vorgaben zur Führung gemacht werden, was Wahlen und Abwahlen in VR und GL betrifft oder das Entschädigungsmodell kann festgelegt werden. Eine Eignerstrategie kann in Konkurrenz oder Ergänzung zu einem Aktionärsbindungsvertrag stehen.

Auf jeden Fall ist sie die Grundlage für das Unternehmensleitbild und die Unternehmensstrategie. Ein ausführliches Beispiel ist die Eignerstrategie der BKB.

Entscheidend ist, dass der Umfang und Inhalt abhängig von Rechtsform, Branche und Grösse des Unternehmens ist. Bei der Erarbeitung einer Eignerstrategie sind somit nicht nur inhaltliche, sondern auch organisatorische Aspekt zu diskutieren. Eine Eignerstrategie soll am Ende des Prozesses so schlank wie möglich und so präzis und klar wie möglich sein.