Das Wort zum Sonntag: Wehrbeschwerdeordnung

Man kann ja über die Deutschen sagen, was man will, aber gewisse Dinge sind dort einfach im Detail geregelt. Darauf gebracht hat mich vowe, mit diesem Artikel.

Zum Beispiel in der Wehrbeschwerdeordnung finden wir in Paragraph 6 diesen Eintrag:

Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat.

Ich denke die Idee ist gut. Bevor man sich beschwert, soll man noch einmal eine Nacht darüber nachdenken. Bei E-Mails ist es übrigens das gleiche. Dort hat man noch den Bonus, dass man möglichst viele Menschen auf einmal beglücken kann.

Entscheidend ist dabei die Streitkultur. Weil wer streiten kann, hat sich über folgendes geeinigt:

  • Streit ist etwas Normales.
  • Streit wird fair ausgetragen.
  • Alle Streitparteien haben Rechte, z.B. das Recht, den Streit auf später zu verschieben oder sich Zeit zum Nachdenken zu nehmen.
  • Ein guter Streit endet mit einer Einigung und nicht mit dem Sieg der einen Partei über die andere.

Und wie ist Ihre Streitkultur? Haben sie diese schon einmal festgemacht?

Wir haben uns als Management-Team viel Gedanken darüber gemacht. Herausgekommen sind früher die folgenden Rules of Engagement. Wir wollen uns zeitnahes Feedback geben, dabei aber niemanden verletzen.

Ich stelle ab und zu die Frage, ob mein Gegenüber wirklich Feedback will. Eigentlich kann man daraus ableiten, dass ich glaube, dass mein Gegenüber an diesem zu kauen hat. Die meisten Leute sagen dann trotzdem ja, obwohl sie danach betroffen sein können.

Also denken Sie daran: Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht eingebracht werden und vieles wird besser sein.